Versicherungsvergleich

 

 

Versicherungsvergleich Lebensversicherung

Hier finden Sie in Kürze Angebote und einen Versicherungsvergleich zum Thema Lebensversicherung.

 

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Informationen zur Lebensversicherung

 

Grundsätzlich werden zwei Arten von Lebensversicherungen unterschieden.


Zum Einen die Kapitallebensversicherung, bei der neben der Leistung bei Todesfall (Todesfallschutz) nach Ablauf des Vertrages eine Ablaufleistung (Kapital) an den Versicherten ausbezahlt wird, und zum Anderen die Risikolebensversicherung, bei der nur die Leistung im Todesfall (Todesfallschutz) abgedeckt ist ist.


Bei der Risikolebensversicherung wird in der Regel nach dem Ablauf der Versicherung keine Auszahlung vorgenommen. Beide Varianten der Lebensversicherung können mit Zusatzversicherungen, etwa einer Unfallzusatzversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erweitert und kombiniert werden. Ausserdem gibts es noch die Fondsgebundene Lebensversicherung, bei der mit Hilfe von Fonds die Rendite erwirtschaftet wird.

Die ausserdem mögliche Direktversicherung wird meist durch eine Gehaltsumwandlung, der Arbeitgeber zahlt einen Teil des Gehaltes vor Steuern in eine versicherung für den Arbeitnehmer ein, vorgenommen und ist vor allem steuerlich eine sehr interessante Variante.

 

Die Kapital-Lebensversicherung ist die in Deutschland häufigste Form der Altersvorsorge

Folgenden Gründe gibt es dafür:

  • Die Kapital-Lebensversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung im sozialen Sicherungssystem.
  • Betrachtet man den Anteil der Lebensversicherungsleistungen am gesamten Versorgungsvolumen der Rentner in Deutschland, so wuchs dieser von etwa 10 % im Jahre 1980 auf fast 30 % im Jahre 2000.
  • Rund 80 % der Berufstätigen in Deutschland sind der Meinung eine Lebensversicherung sei eine gute und sichere Altersvorsorge.

Die Anzahl an laufenden Lebensversicherungen in Deutschlanf beträgt rund 81 Millionen.

Im Jahre 2000 wurden 97,8 Milliarden DM an Versicherungsnehmer oder deren Hinterbliebene ausbezahlt.
Diese Jahres-Summe entpricht 376 Millionen DM pro Arbeitstag.

Seit 1990 hat die Zahl von Lebensversicherungen um rund 20% zugenommen.

 

Kapital-Lebensversicherung weitere Informationen:

 

Wie bei allen Versicherungen git es auch bei der Lebensversicherung erhebliche Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern. Bei einem Versicherungsvergleich zwischen den Anbietern dürfen deshalb nicht nur die dem Versicherten in Aussicht gestellten Ablaufleistungen verglichen werden. Sondern es kann auch notwendig sein, sein Augenmerk auf die in der Vergangenheit durch die Versicherung erbrachten Leistungen zu lenken. Unter Umständen können damit die angepriesenen Leistungen und Renditen des Anbieters in Realation zum Beitrag und der Rendite gesetzt und kritisch betrachtet werden.

Die Kapital-Lebensversicherung ist die ideale Altersvorsorge oder Vorsorge für die Familie, falls etwas passiert. Mann kann sich mit einer Kapital-Lebensversicherung auch im Alter noch jene Dinge leisten, die das Leben angenehm machen, die Familie ist finanziell abgesichert oder mann erhält nach Ablauf der Versicherungsdauer man eine in der Regel einkommensteuerfreie Ablaufleistung (Kapital).

Die Kapital-Lebensversicherung vereint eine Risikoabsicherung (Risiko-Lebensversicherung) für den Todesfall mit einem lukrativen Sparvorgang.

Eine Kapital-Lebensversicherung dient in Deutschland vor allem dazu:

den Hinterbliebenen finanziellen Schutz zu bieten beim vorzeitigen Tod des Versicherten,
die eigenen Altersversorgung zu sichern,
der eigenen Vermögensbildung,
die finanziellen Sicherung der Zukunft für die eigenen Kinder zu gewährleisten,
eine Immobilienfinanzierung zu tätigen,
die Versorgung bei Eintreten von Berufsunfähigkeit zu sichern.

Die Kapital-Lebensversicherung sollte bei Arbeitnehmern üblicher Weise als private Vorsorge gesehen werden und die gesetzliche Rentenversicherung und eine eventuell vorhandene betriebliche Altersversorgung ergänzen.

Für Selbständigen und Freiberuflern ist die Kapital-Lebensversicherung meist die einzige Versorgunsmaßnahme.

 

Jüngere Menschen, die oft schon als Allein- oder Hauptverdiener für eine Familie verantwortlich sein können, sollten auf jeden Fall rechtzeitig mit einer Kapital-Lebensversicherung vorsorgen. Eine etwas günstigere Alternative zur Kapital-Lebensversicherung, die ja eine Auszahlung der Ansparsumme beinhaltet, ist die Risiko-Lebensversicherung. Im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung ist diese nicht alsSparmodell gedacht. Bei ihr wird ledigleich im Todesfall eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Aus diesem Grund sind die monatlichen Beiträge für die Risiko-Lebensversicherung wesentlich billiger. Bei der Festlegung der Laufzeit sollte die zukünftige Versorgungssituation berücksichtigt werden. Übleicherweise gehen die Versorgungsbedürfnisse einer Familie nämlich zurück, sobald die Kinder selbst einen Beruf ergreifen und selbst Einkommen haben. Von vielen Versicherern werden deshalb ein kostengünstiger Schutz mit fallender Versicherungssumme angeboten. Weiterhin können Ehepartner eine Risiko-Lebensversicherung auch auf zwei Leben abschließen, in diesem Fall wird die Versicherungssumme nur einmal, beim Tod des Erstversterbenden, ausbezahlt. Besonders interessant für Berufstätige ist die Risiko-Lebensversicherung per sogenanntem Kombi-Vertrag. Dabei kann die Lebensversicherung mit einer günstigen Zusatzversicherung, wie etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden. (Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zur berufsunfähigkeitsversicherung)

 

 

Entwicklungen bei der Lebensversicherung:

 

Die neuesten Entwicklungen laufen scheinbar darauf hinaus, dass die Agentur für Arbeit zukünftig die

Lebensversicherung berücksichtigt.

Offenbar müssen Langzeitarbeitslose zunächst ihr privates Vermögen aufbrauchen, bevor die Agentur für Arbeit,

ehemals das Arbeitsamt, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe erheben können.

Diese Regelung gilt nun nicht mehr nur für Bargeld, Sparkonten, Aktiendepots oder teure Autos, welche sich im

Besitz des Anspruchstellers befinden, sondern auch für Kapitallebensversicherungen.
Dies entschied im Frühjahr 2004 des Landessozialgericht Berlin.

Der aktuelle Fall betraf eine 53-jährige arbeitslose Buchhalterin, der seit Februar 2003 von der Argentur für

Arbiet staatliche Leistungen aufgrund von mangelnder Bedürftigkeit verweigert wurden, da sie hat zwei hohe

Kapitallebensversicherungen. Von diesem Vermögen dürfe sie nur 10.600 Euro, das entspricht 200 Euro pro Lebensjahr

behalten. Alles was über der Grenze von 200 Euro pro Lebensjahr liegt, müsse vür den Lebensunterhalt verwendet

werden.

Obwohl die Frau angab, lediglich eine gesetzliche ALters-Rente von voraussichtlich 540 Euro zu bekommen und ausser

den Kaitallebensversicherungen keine private Altersvorsorge zu besitzten, die Alters-Rente alleine nicht zum

Lebensunterhalt ausreichen würde, ordnete das Gericht an, die Versicherungs-Policen müssten von der Frau dem

Versicherer zum Rückkauf angeboten werden. Der so erreichte Erlös müsse dann für den eigenen Lebensunterhalt

verwendet werden. Die Frau werde durch diese Maßnahame natürlich deutlich schlechter gestellt als vorangegangenen

Jahren, der gesetzlich geschützte Betrag hatte im Jahr 2002 noch 520 Euro, im Vergleich zu 200 Euro in diesem Fall,

pro Lebensjahr betragen. Jedoch gäbe es für die Frau keinen Anspruch darauf, dass der Betrag einer staatlichen

Zuwendung für alle Ewigkeit geschützt ist, urteilte das Gericht.

Der Freibetrag soll aber im nächsten Jahr mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wieder auf 400

Euro pro Lebensjahr steigen.

 

 

 

 

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